Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit

In der Gemeinde Limeshain müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli an die Leine. Das schreibt die Satzung vor. Die Anleinpflicht gilt im gesamten unbebauten Außenbereich der Gemeinde und den Ortsteilen. Ausgenommen von der Anleinpflicht sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, Jagd- und Herdengebrauchshunde im Rahmen ihres zweckgebundenen Einsatzes oder ihrer Ausbildung. Sie gilt auch nicht für ausgebildete Behindertenbegleithunde.
13.05.24 / Gemeinde Limeshain