Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Limeshain

Die Gemeinde Limeshain hat mit Satzung eine Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 15. Juli jeden Jahres eingeführt.
15.02.19 / Gemeinde Limeshain

Der Leinenzwang gilt im gesamten unbebauten Außenbereich der Gemeinde Limeshain. Wir weisen darauf hin, dass die Nichteinhaltung des Leinenzwangs eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Frei laufende Hunde können, bedingt durch ihren Jagdtrieb, Niederwild (z.B. Rehkitze, Hasen) fangen, verletzen oder töten. Auch schon die Beunruhigung durch das Hetzen beeinträchtigt erheblich die Aufzucht des Nachwuchses des Niederwilds.

Viele Bodenbrüter nutzen das Feld als Brut- und Aufzuchtgebiet. Das bedeutet, dass Störungen jeglicher Art, lebensbedrohlich für die Vögel und vor allem für ihren Nachwuchs sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass Hundebesitzer verpflichtet sind, die Abfälle Ihres Hundes mitzunehmen.

Als Natur- und Tierfreund haben Sie die Verantwortung. Deshalb leinen Sie Ihren Hund an und helfen Sie dadurch unsere wildlebende Tierwelt und unsere Landschaft zu schützen.