Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine in Limeshain

Die Gemeinde Limeshain weist darauf hin, dass gemäß § 34 der Friedhofsordnung alle Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet sind, Grabmale mindestens einmal jährlich im Frühjahr nach der Frostperiode fachmännisch auf ihre Standfestigkeit überprüfen zu lassen.
27.04.26 / Gemeinde Limeshain

Festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Bei Pflichtverletzungen haften die Nutzungsberechtigten für daraus entstehende Schäden.

Die diesjährige Überprüfung durch die Friedhofsverwaltung findet vom 11. bis 13. Mai 2026 auf allen drei Friedhöfen statt:

Rommelhausen: 11.05.2026, ab 10:00 Uhr

Hainchen: 12.05.2026, ab 10:00 Uhr

Himbach: 13.05.2026, ab 10:00 Uhr

Nutzungsberechtigte können an den Terminen teilnehmen. Grabsteine, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, werden umgehend gesichert.

Bei Regen entfällt die Überprüfung.