Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Bisher wurden „runde“ Geburtstage und Ehejubiläen von den einzelnen Kommunen an die Redaktion des Kreis-Anzeigers gemeldet und in der Lokalausgabe abgedruckt – es sei denn, jemand hatte sich gegen die Veröffentlichung explizit ausgesprochen.
18.01.18 / Gemeinde Limeshain

Ab 01. Januar 2018 wird der Kreis-Anzeiger nur noch die Geburtstage und Jubiläen veröffentlichen, um deren Bekanntmachung von den Jubilaren schriftlich im Vorfeld gebeten wurde. Anlass ist die neue, verschärfte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft tritt und dem Kreis-Anzeiger vorgibt, die bisherige Praxis anzupassen.

Wer möchte, dass sein Geburtstag oder Jubiläum in der Zeitung veröffentlicht wird, kann sich gerne schriftlich – per E-Mail, Fax oder Brief – an die Redaktion wenden:

Kreis-Anzeiger

Zeppelinstraße 11

63667 Nidda-Borsdorf

E-Mail: [email protected]

Fax: (0 60 43) 5 02 20

Wir bitten um Verständnis.